Erzbistum Köln setzt Polizei gegen eigenen Pfarrer ein
Archivmeldung vom 15.09.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Konflikt zwischen dem Erzbistum Köln und einem seiner Pfarrer über die Amtsenthebung des Geistlichen eskaliert. Zur Durchsetzung eines von Kardinal Joachim Meisner verfügten Hausverbots gegen den Pfarrer von Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) wollte der Euskirchener Kreisdechant Bernhard Auel als Vertreter Meisners die Polizei einsetzen, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf die Polizei berichtet.
Die Beamten lehnten aber ein Eingreifen ohne richterlichen Beschluss ab. "So einfach ist es in Deutschland nicht, jemandem die Schlüssel abzunehmen - auch wenn der Wunsch vom Erzbischof kommt", sagte ein Polizeivertreter der Zeitung. Auel lehnte eine Stellungnahme ab. Bistumssprecher Stephan Georg Schmidt gab an, von dem Polizei-Einsatz keine Kenntnis zu haben. Jung hält alle gegen ihn verhängten Sanktionen für nichtig. Am Samstag erwirkte er beim Landgericht Rheinbach eine einstweilige Verfügung gegen das Erzbistum. Der amtsrichterliche Beschluss gab dem Beklagten - dem "Erzbistum Köln, vertreten durch Kardinal Meisner, dieser vertreten durch Kreisdechant Bernhard Auel"- auf, es zu unterlassen, in den Gottesdiensten am Wochenende ein "Pro-clamandum" verlesen zu lassen, eine Begründung der Amtsenthebung. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sogar Ordnungshaft angedroht. Auch hiervon sei ihm nichts bekannt, so Bistumssprecher Schmidt. Er bestätigte aber, dass der strittige Text nicht vorgetragen worden sei. Das Erzbistum wirft Jung vor, eine bischöflichen Visitation (Besuch) verweigert, Mitarbeiter zur Illoyalität gegenüber dem Erzbistum angehalten und das Erzbistum wegen verschiedener Sparmaßnahmen der "Untreue" bezichtigt zu haben.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger