Haftbeschwerde im Fall Peter I vom Königreich Deutschland (KRD): Wird er nach einem Jahr "Untersuchungshaft" endlich frei gelassen?
Archivmeldung vom 26.05.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAuf der Internetseite des Königreich Deutschlands (KRD) wurde jüngst eine Haftbeschwerde Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, veröffentlicht. Darin schreibt das KRD seine Ansicht zu der seit fast 12 Monate andauernden "Untersuchungshaft" Peters wie folgt: "In dieser unten zum herunterladen bereitgestellten Haftbeschwerde, begründet Peter warum er es für unzulässig hält weiter in U-Haft zu verweilen."
Das KRD schreibt weiter: "Er geht darauf ein und erklärt unteranderem, dass durch seine weitere Inhaftierung (ohne rechtskräftigem Urteil) gleich gegen mehrere Artikel der "Europäischen Menschnrechtskonvention" verstoßen wird. Peter legt auch dar, dass er kein Interesse an einer Flucht hat, da er das Verfahren wünscht und sogar selbst initiiert hat - mit dem Ziel endlich Rechtssicherheit für beide Seiten herzustellen.
Peter zeigt sich kooperationsbereit. Er bietet an sich an alle Auflagen zu halten, die das Gericht für nötig hält um ihn zu entlassen. So das er im Kreise seiner Lieben sich auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof vorbereiten kann. Zudem zitiert er diverese Gerichtsentscheide und zeigt damit auf, dass die vorgebrachten Gründe für eine Haftweiterführung von anderen Gerichten schon vielfach abgelehnt wurden und auch faktisch nicht den Tatsachen entsprechen.
Wir hoffen, dass die Verantwortlichen sich diese Ausführungen zu Herzen nehmen und gerecht entscheiden. In unseren Gedanken und mit unseren Herzen sind wir bei Peter und freuen uns ihn bald wieder in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Wir danken Euch allen für die Anteilnahme und die Hilfe!
Die Haftbeschwerde zum herunterladen
Das KRD-Team bittet um Unterstützung und teilt dazu mit: "Du kannst für Peters weitere juristische Verteidigung spenden. Diese kostet leider einiges, doch gemeinsam sind wir stark und stemmen auch das! :)"
Unsere Bankverbindung für das Spendenkonto ist:
Inhaber: Maximilian
IBAN: PL40 1050 1575 1000 0092 2622 4641
BIC: INGBPLPWXXX
Verwendungszweck: Peter
Quelle: Königreich Deutschland (KRD)