Anwaltszunft verlangt Nachbesserungen für Unternehmensjuristen
Archivmeldung vom 06.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) fordert Nachbesserungen am Syndikusgesetz. "Eine Möglichkeit des Ruhens der Tätigkeit ist für Syndikusrechtsanwälte derzeit im anwaltlichen Berufsrecht nicht vorgesehen und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden", teilte der BUJ dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit und verwies auf Sabbatical, Betriebsratstätigkeiten oder Projektarbeit.
"Die Folge kann eine Unterbrechung der Versorgungsbiografie bei der betreffenden Person sein." Dies sei insbesondere dann misslich, wenn in dieser Zeit nicht einmal eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rente aufgebaut werden könne. "Anbieten würde sich eine Ruhensregelung", forderte der Verband. Derzeit läuft die Evaluierung des seit 2016 geltenden Syndikusgesetzes. Es war nötig geworden, nachdem das Bundessozialgericht 2014 entschied, dass Unternehmensjuristen keine Rechtsanwälte sind. Damit entfiel für sie die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, um Mitglied im Versorgungswerk der Anwälte zu werden.
Abhilfe sollte das "Syndikusgesetz" schaffen: Durchläuft ein Unternehmensjurist erfolgreich ein Zulassungsverfahren bei der regionalen Anwaltskammer, kann er sich nun wieder befreien lassen. Der BUJ geht derzeit von knapp 18.000 zugelassenen Syndikusrechtsanwälten aus. Nach Schätzungen gibt es bundesweit rund 40.000 Unternehmensanwälte. Darunter sind jedoch viele Altfälle, die nur nach einem Arbeitgeberwechsel eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen müssten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht ebenfalls "Verbesserungsmöglichkeiten" bei Tätigkeitsunterbrechungen wie Auslandsentsendungen, Job-Rotationen, Projekteinsätzen oder Altersteilzeit. Andernfalls bestehe für Syndikusrechtsanwälte das Risiko, dass sie ihre Zulassung verlören. Insgesamt fordert der DAV aber nur "minimale Detailverbesserungen". Beim Syndikusgesetz "handelt es sich um ein rundum gutes und praxistaugliches Gesetz", sagte DAV-Präsidentin Edith Kindermann dem "Handelsblatt". Die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen werde berufsrechtlich anerkannt und damit die Einheit der Anwaltschaft gestärkt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur