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Tote Mädchen in Aschaffenburg: Haftbefehl gegen Mutter erlassen

Archivmeldung vom 25.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach dem Fund zweier toter Mädchen in Aschaffenburg am Donnerstag hat der zuständige Ermittlungsrichter am Sonntag Haftbefehl wegen Mordes gegen die Mutter der Kinder erlassen. Die 32-Jährige befindet sich weiter in ärztlicher Behandlung in einem Krankenhaus. Der Vater hatte seine zwei und vier Jahre alten Töchter leblos aufgefunden, als er nach Hause zurückgekehrt war. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen kam für die Kinder jede Hilfe zu spät. Die ebenfalls anwesende Mutter wurde mit schweren Verletzungen, die sich nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen selbst zugefügt hat, in eine Klinik eingeliefert und dort operiert.

Obwohl rein äußerlich keine Verletzungen feststellbar waren, war schnell klar, dass die Kinder eines gewaltsamen Todes gestorben waren. Im Rahmen der Vernehmungen hatte sich ein dringender Tatverdacht gegen die Mutter ergeben.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurden die beiden getöteten Kinder am Freitag obduziert. Als vorläufiges Sektionsergebnis steht fest, dass der Tod der Geschwister durch Ertrinken eingetreten ist.

Bereits am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Sachverständige mit der Begutachtung der 32-Jährigen hinsichtlich der Feststellung der psychischen Verfassung zur Tatzeit beauftragt. Bekannt ist inzwischen, dass die Mutter der Kinder bereits vor der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus außerhalb Bayerns behandelt worden war.

Zum Motiv gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Aufgrund der psychischen Verfassung der Beschuldigten war eine Vernehmung der Frau bislang noch nicht möglich. Geplant ist, die 32-Jährige in ein Haftanstalt mit angeschlossener psychiatrischer Abteilung oder in ein Bezirkskrankenhaus einzuliefern, sobald ihr Gesundheitszustand dies zulässt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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