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Bericht: Arbeitsunwilligen droht monatelanger Bürgergeld-Entzug

Archivmeldung vom 09.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei mit Lohnsklaven (Symbolbild)
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei mit Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Arbeitsunwilligen Bürgergeld-Empfängern droht offenbar die Streichung des monatlichen Regelsatzes weit über die bisher bekannten zwei Monate hinaus. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf den Gesetzentwurf und Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Demnach soll arbeitsunwilligen Leistungsbeziehern bei Ablehnung zumutbarer Arbeit auch im Wiederholungsfall immer wieder der Regelsatz für zwei Monate komplett gestrichen werden. Sollte ein Bürgergeld-Bezieher nach Streichung der Leistung ein Jobangebot erneut "willentlich ablehnen und liegt zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzung einer relevanten Vor-Pflichtverletzung innerhalb der Jahresfrist vor, kann auch ein neuer Entzug der Regelleistung festgestellt und umgesetzt werden", berichtet "Bild". 

Zu beachten sei dabei, "dass ein Leistungsentzug erst im Folgemonat nach der Feststellung der konkreten Arbeitsverweigerung wirksam wird". Daher dürfte es auch bei Arbeitsunwilligen in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bürgergeldbezugs kommen, hieß es laut "Bild" im BMAS. Damit könnte es theoretisch in einem Jahr bis zu acht Monate Bürgergeld-Entzug geben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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