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Personalräte der Berliner Polizei nutzen offenbar Dienstzeit für Gewerkschaftsarbeit

Archivmeldung vom 15.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Nach Recherchen des rbb-Politikmagazins KLARTEXT arbeiten Personalräte der Berliner Polizei gesetzeswidrig während ihrer eigentlichen Arbeitszeit bei der Polizei für die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Ein Teil der Gewerkschaftsarbeit wird so unzulässigerweise aus Steuermitteln finanziert. Zudem sind Personalräte auch während ihrer Dienstzeit für eine privatwirtschaftliche Tochterfirma der GdP tätig. Diese Tätigkeiten sind durch den Polizeipräsidenten nicht genehmigt und dauern offenbar seit Jahren an, wie eine ehemalige Mitarbeiterin der Gewerkschaft KLARTEXT bestätigt.

In der heutigen KLARTEXT-Sendung wird belegt, dass Personalräte während ihrer Arbeitszeit an einer über Stunden dauernden Vorstandssitzung in der Geschäftsstelle der GdP teilnahmen. Die ehemalige Mitarbeiterin der GdP erklärte KLARTEXT weiterhin, als sie bei der GdP-Geschäftsstelle angestellt war, sei Personalrat Stefan Kelm als Kassierer des GdP-Landesvorstandes in dieser Funktion fast täglich dort für die Gewerkschaft tätig gewesen. Außerdem sei er seiner Geschäftsführertätigkeit für die private Servicegesellschaft der GdP nachgegangen.

Der Jurist Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin kritisiert die Vermischung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit bei der GdP. Wörtlich sagte er: "Das geht gar nicht. Zwar dürfen Personalräte auch Gewerkschaftsfunktionäre sein, aber sie dürfen die beiden Tätigkeitsbereiche nicht miteinander vermischen. Das wäre ein Verstoß gegen das Personalvertretungsgesetz und damit gegen das Neutralitäts- oder das Objektivitätsgebot. Ein Personalrat ist für die Belange der Kollegen zuständig und muss darauf achten, dass als Personalrat wirklich nur seine Personalratstätigkeit macht, also für alle da ist. Für diese Tätigkeit wird er bezahlt, während er seine Gewerkschaftsarbeit ehrenamtlich, dann nach Feierabend verrichten darf." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wollte zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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