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21-jährige in der Türkei verhaftet

Archivmeldung vom 23.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am Abend des 20. April 2009 wurden im Rahmen einer Razzia der türkischen Polizei 2 junge Frauen im Alter von 21 Jahren in Side verhaftet.

Die Berlinerinnen hielten sich seit Anfang März in der Türkei auf, um ihre langjährigen türkischen Freunde zu besuchen. Bereits vor Reiseantritt bewarben Sie sich über das Animationsportal für eine Anstellung in einem 5* Hotel an der türkischen Riviera als Animateure. Nach erfolgreicher Absolvierung des Qualifikationslehrgangs beantragten sie die Arbeitserlaubnis bei den türkischen Behörden. Zwischenzeitlich wurden sie nun 2 Tage vor Ausstellung selbiger während ihres Probearbeitstages im Hotel wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme verhaftet und warten in Antalya auf die Abschiebung nach Deutschland.

Nach eigenen Aussagen sind die 2 jungen Animateure über ihre Verhaftung erschrocken, sie kannten die türkischen Bedingungen in Abschiebehaft bisher nur aus den Medien und sehen der hoffentlich baldigen Rückführung nach Deutschland entgegen. Die Familien in Berlin sind besorgt. Ein Mitarbeiter des Animationsportals Berlin vor Ort hat bereits Kontakt zu den Behörden aufgenommen, dessen Bitte um zügige Bearbeitung und umsichtige Behandlung wurde direkt an den Polizeipräsidenten weitergeleitet.

Das Animationsportal Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Aufenthalt und Arbeitsaufnahmen im Ausland die Gesetze und Bestimmungen des jeweiligen Landes gelten und entsprechend einzuhalten sind. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis sollte immer rechtzeitig, in jedem Fall vor Arbeitsantritt vonstatten gehen. Dahingehend werden unsere Animateure im Qualifikationskurs vorbereitet und mit Unterzeichnung des Animationsvertrages verpflichtet.

Jegliche Tätigkeit, auch die des Animateurs bedarf in jedem Land einer Qualifikation und behördlichen Genehmigung. Gerade in den Hauptreisezeiten sind mit regelmäßigen Kontrollen zu rechnen. Das Animationsportal Berlin bittet, dies zu bedenken um so Sanktionen, der Verhaftung, Abschiebung und Landesverweisung vorzubeugen.

Den betreffenden Animateuren in Antalya sowie Familien in Berlin wurde von Seiten des Animationsportals Unterstützung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugesagt. Alle weiteren durch das Animationsportal vermittelten Animateure wurden nochmals angehalten, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und mit einer eventuellen Tätigkeitsaufnahme bis nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis zu warten.

Quelle: Animationsportal Berlin

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