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Bundespolizei beschlagnahmt 2018 fast 1.600 Schusswaffen, Waffenteile und Spielzeugwaffen an Flughäfen

Archivmeldung vom 17.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Spielzeugpistole (Symbolbild): Auch diese werden an Flughafen beschlagnahmt...
Spielzeugpistole (Symbolbild): Auch diese werden an Flughafen beschlagnahmt...

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Beamten der Bundespolizei haben bei ihren gut 88 Millionen Luftsicherheitskontrollen an 14 deutschen Flughäfen im Jahr 2018 genau 404.381 "verbotene Gegenstände" gefunden. Das geht aus dem "Jahresbericht der Bundespolizei 2019" hervor, der am Mittwoch in Berlin von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und von Bundespolizeipräsident Dieter Romann gemeinsam vorgestellt wird und über den die "Bild-Zeitung" berichtet.

"Bei den 88 Millionen Luftsicherheitskontrollen, die 2018 durch die Bundespolizei durchgeführt worden sind, wurde erneut eine beträchtliche Anzahl an Gegenständen festgestellt, die nach dem Luftsicherheitsgesetz verboten sind. Hierunter fallen auch Waffenteile und Spielzeugwaffen, die einer echten Waffe täuschend ähnlichsehen können", heißt es in dem aktuellen Jahresbericht der Bundespolizei.

Unter den "festgestellten verbotenen Gegenständen" seien auch 1.568 Schusswaffen (darunter unter anderem scharfe Pistolen, Revolver und Schreckschusswaffen), 2.201 Schusswaffen-Imitate (unter anderem Spielzeugwaffen), 2.464 Munitionsteile (unter anderem Zündhütchen, Schwarzpulver) sowie "pyrotechnische Erzeugnisse" (unter anderem Feuerwerkskörper) gefunden worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eigene Informationen. Die große Mehrheit, nämlich genau 328.462 der gefundenen verbotenen Objekte (unter anderem Messer, Teppichmesser, Rasierklingen), seien im Handgepäck verstaut worden, 72.90 6 im Reisegepäck (unter anderem Taser, Betäubungsstäbe) und 3013 "an Personen", etwa unter der Kleidung. In fast allen Fällen sei es zur Beschlagnahmung der Objekte, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz oder gegen das Waffengesetz gekommen, berichtet die "Bild-Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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