Auschwitz-Buchhalter scheitert mit Gnadengesuch
Archivmeldung vom 17.01.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit seinem Gnadengesuch ist der SS-Buchhalter Oskar Gröning (96), der im sogenannten Auschwitz-Prozess 2015 verurteilt wurde, gescheitert. Das hat der Norddeutsche Rundfunk am Mittwoch gemeldet.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Der Anwalt des Ex-SS-Mannes gab laut dem Sender keine Informationen dazu, wie er im Fall Gröning weiter vorgehen will. Generell gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sich an die Justizministerin von Niedersachsen, Barbara Havliza, zu wenden oder bei einem veränderten Gesundheitszustand ein neues Gnadengesuch zu stellen.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover , Wiebke Bethke, bezeichnete das Gesuch Grönings als „nicht justiziables Verfahren“. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten.
Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016."
Quelle: Sputnik (Deutschland)