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Hamburger Gericht will Observation von ehemals Sicherungsverwahrten verbieten

Archivmeldung vom 09.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Das Hamburger Verwaltungsgericht wird nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" Observation von Schwerverbrechern verbieten, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden. Das Urteil wird in den kommenden Tagen gefällt.

Geklagt hat ein Sexualstraftäter, der mehrere Kinder missbraucht hatte. Er musste aus juristischen Gründen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, galt den Behörden aber noch als gefährlich.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) lässt derzeit ein Gesetz erarbeiten, um entlassene Straftäter weiter überwachen zu können. Ein Sprecher des Senators sagte: "Auf so ein Urteil müssen wir vorbereitet sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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