Tatverdächtiger von Solingen wendete Abschiebung mühelos ab
Archivmeldung vom 26.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer syrische Tatverdächtige des Messerangriffs von Solingen, Issa Al H., hatte es im vergangenen Jahr offenbar leicht, einer drohenden Abschiebung zu entgehen.
Das geht aus einer Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Minden hervor,
das damals ein entsprechendes Verfahren führte. Ende 2022 reiste Al H.,
26, nach Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asyl in Bielefeld.
Nach den sogenannten Dublin-Regeln des europäischen Asylsystems wäre
allerdings Bulgarien für ihn zuständig gewesen, weil er dort erstmals
EU-Gebiet betreten hatte. Die deutschen Behörden stellten ein
Übernahmeersuchen, die Bulgaren stimmten dem zu, der Syrer sollte
dorthin überstellt werden.
Im Februar 2023 erhielt Al H. einen
entsprechenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,
kurz Bamf. Wenig später, im März 2023, reichte der Syrer dagegen Klage
beim Verwaltungsgericht Minden ein, wie eine Sprecherin der Behörde dem
"Spiegel" am Montag bestätigte.
Al H. wurde demnach von einer
Anwältin aus Dresden vertreten. Die Klage gegen den Abschiebungsbescheid
wurde "nicht begründet", so die Gerichtssprecherin. Im Juni 2023
scheiterte der Versuch, Al H. abzuschieben. Mitarbeiter der zentralen
Ausländerbehörde in Bielefeld konnten ihn nicht in seiner
Flüchtlingsunterkunft in Paderborn antreffen, in der er damals lebte.
Laut
Gerichtssprecherin teilte das Bamf dem Verwaltungsgericht im August
2023 - also rund ein halbes Jahr nach der Übermittlung des
Abschiebebescheids - in einem Schriftsatz mit, dass die Frist zur
Überstellung von Al H. nach Bulgarien inzwischen abgelaufen sei. Da eine
Abschiebung des Mannes bislang nicht durchgeführt worden sei, werde der
von ihm angefochtene Bescheid aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Minden
stellte das Verfahren daraufhin ein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur