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Tatverdächtiger von Solingen wendete Abschiebung mühelos ab

Freigeschaltet am 26.08.2024 um 17:42 durch Sanjo Babić
Refugees welcome = "Flüchtlinge willkommen" - Laut UN-Flüchtlingskonvention gibt es in Deutschland keine Flüchtlinge sondern Wirtschaftseinwanderer (Symbolbild)
Refugees welcome = "Flüchtlinge willkommen" - Laut UN-Flüchtlingskonvention gibt es in Deutschland keine Flüchtlinge sondern Wirtschaftseinwanderer (Symbolbild)

Bild: Bernd Wachtmeister / pixelio.de

Der syrische Tatverdächtige des Messerangriffs von Solingen, Issa Al H., hatte es im vergangenen Jahr offenbar leicht, einer drohenden Abschiebung zu entgehen.

Das geht aus einer Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Minden hervor, das damals ein entsprechendes Verfahren führte. Ende 2022 reiste Al H., 26, nach Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asyl in Bielefeld. Nach den sogenannten Dublin-Regeln des europäischen Asylsystems wäre allerdings Bulgarien für ihn zuständig gewesen, weil er dort erstmals EU-Gebiet betreten hatte. Die deutschen Behörden stellten ein Übernahmeersuchen, die Bulgaren stimmten dem zu, der Syrer sollte dorthin überstellt werden.

Im Februar 2023 erhielt Al H. einen entsprechenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf. Wenig später, im März 2023, reichte der Syrer dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Minden ein, wie eine Sprecherin der Behörde dem "Spiegel" am Montag bestätigte.

Al H. wurde demnach von einer Anwältin aus Dresden vertreten. Die Klage gegen den Abschiebungsbescheid wurde "nicht begründet", so die Gerichtssprecherin. Im Juni 2023 scheiterte der Versuch, Al H. abzuschieben. Mitarbeiter der zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld konnten ihn nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft in Paderborn antreffen, in der er damals lebte.

Laut Gerichtssprecherin teilte das Bamf dem Verwaltungsgericht im August 2023 - also rund ein halbes Jahr nach der Übermittlung des Abschiebebescheids - in einem Schriftsatz mit, dass die Frist zur Überstellung von Al H. nach Bulgarien inzwischen abgelaufen sei. Da eine Abschiebung des Mannes bislang nicht durchgeführt worden sei, werde der von ihm angefochtene Bescheid aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Minden stellte das Verfahren daraufhin ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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