Ärzte dürfen offensiv werben - Strafen möglich bei falschen oder irreführenden Aussagen
Archivmeldung vom 14.10.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt„Das Werbeverbot für Ärzte gibt es nicht mehr. Nur noch Werbebeschränkungen“, sagt Dr. Rudolf Burger, Hauptgeschäftsführer der Bayrischen Landesärztekammer, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.
Hintergrund: Im Juli dieses
Jahres hob das Bundesverfassungsgericht eine hohe Geldstrafe gegen
einen Münchener Arzt auf, der sich als „unangefochtene Nr. 1 für
Bandscheibenvorfälle“ anpries, eine „sensationelle Erfolgsquote“ und
die „sanfteste Bandscheibenoperation der Welt“ versprach. Vielen
Ärzten und Vertretern von Patientenverbänden behagt diese
Rechtsspechung nicht. Ärztegeschäftsführer Burger gibt zu bedenken,
dass „gerade ein Patient auf der Suche nach Heilung besonders leicht
zu beeinflussen ist“. Gunhild Preuß-Bayer von der
Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –Initiativen
befürchtet: „Eine kritische Einschätzung der Werbeaussagen ist für
viele kranke und verzweifelte Menschen gar nicht möglich.“ Im Zweifel
gibt es viel Arbeit für Gerichte: Falsche und irreführende
Werbeaussagen von Ärzten können mit Haftstrafen bis zu einem Jahr
belegt werden.
Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild „Apotheken Umschau“