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Ein Meilenstein: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Archivmeldung vom 08.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Vergewaltigung (Symbolbild)
Vergewaltigung (Symbolbild)

Bild: Fotolia, Makalish / WB / Eigenes Werk

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. "Die Richtlinie ist ein Meilenstein. Sie ist der erste umfassende Rechtsakt der Europäischen Union zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt", erklärt Müserref Tanrverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle.

"Besonders wichtig sind die nun geschaffenen Mindeststandards zur Einführung spezialisierter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen", so Tanriverdi weiter. Nach der neuen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, allgemeine und spezielle Hilfsdienste für Betroffene einzurichten, unter anderem zur medizinischen Versorgung, rechtlichen und psychologischen Beratung, finanziellen Unterstützung und zur Bereitstellung von Unterkünften. Die Berichterstattungsstelle befasst sich gerade in diesem Jahr vertieft mit dem Fachthema "Schutz- und Unterstützungssysteme für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen".

Weiterhin schafft die Richtlinie EU-weite Mindeststandards zur Kriminalisierung einiger schwerer Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zum Beispiel ist fortan die Ahndung weiblicher Genitalverstümmelung und der Zwangsehe geregelt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Vorgaben für online begangene Straftaten wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von privaten Informationen. Dazu kommen die Regelungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zur Justiz für Betroffene und Zeug*innen zu verbessern.

"Die Berichterstattungsstelle bedauert sehr, dass der Tatbestand der Vergewaltigung nicht in die Richtlinie aufgenommen worden ist", betont Tanriverdi. "Wir begrüßen hingegen die vereinbarten Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt, die insbesondere das Bewusstsein dafür schärfen sollen, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und sexuelle Handlungen ohne Einvernehmen strafbar sind", so Tanriverdi. "Zudem begrüßen wir, dass das Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium ergänzend zur Richtlinie eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts vereinbart haben, bei der überprüft werden soll, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Dies ist auf nationaler Ebene ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so die Leiterin der Berichterstattungsstelle. Die Evaluation müsse nun zeitnah erfolgen und die entsprechenden Anpassungen möglichst rasch umgesetzt werden.

Die Richtlinie ist laut Berichterstattungsstelle ein bedeutender Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die EU ist der Konvention am 1. Oktober 2023 beigetreten. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, ihr nationales Recht an internationale Standards wie die Standards aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt anzupassen. Deutschland muss nun innerhalb von drei Jahren die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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