BKA sieht "keine Wirkung" der Cannabis-Legalisierung auf Schwarzmarkt
Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, sieht keine Wirkung der Cannabis-Legalisierung auf den Schwarzmarkt, beklagt aber Probleme bei der polizeilichen Verfolgung und warnt zugleich vor einer Zunahme harter Drogen in Deutschland.
"Die Cannabis-Legalisierung kann keine Wirkung auf den Schwarzmarkt
haben", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Denn diese
sogenannten Clubs können den Bedarf nicht mal ansatzweise decken. Wir
sehen aber, dass die polizeiliche Verfolgung schwieriger geworden ist.
Wenn man 25 Gramm legal in der Tasche haben darf, dann ist ein
Ameisenhandel schwerer nachweisbar." Bei der Vorstellung der
Polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr, an der Münch
teilgenommen hatte, verlautete Anfang April, die Straftaten seien um
insgesamt 1,7 Prozent zurückgegangen - und dies sei vermutlich das
Ergebnis des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis.
Die
Ampel-Regierung hatte das umstrittene Gesetz beschlossen, es gilt seit
dem 1. April 2024. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch
in Anbau-Vereinigungen - den sogenannten Clubs - sind erlaubt,
allerdings mit vielen Einschränkungen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm
Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben, mehr nicht.
Münch
sagte dem RND weiter: "Wir sehen ansonsten eine hohe Dynamik und eine
Kokain-Schwemme. Sie wird dadurch ausgelöst, dass der Markt in
Nordamerika gesättigt ist und man sich stärker auf Europa konzentriert.
Kokain verbreitet sich in Deutschland sehr stark. Wir sehen auch eine
Veränderung im Heroin-Markt, weil die Taliban den Anbau von Opium in
Afghanistan unterbunden haben. Dadurch scheint eine Verknappung
einzutreten - und damit das Risiko einer Vermischung mit synthetischen
Opioiden und einem deutlich höheren Risiko für Konsumenten." Er verwies
dabei auf das Opioid Fentanyl und die Toten, die in den USA zu beklagen
seien.
Der BKA-Chef sagte: "Die Bekämpfung des illegalen
Drogenhandels muss deshalb oben auf der Tagesordnung der Polizei und der
Justiz bleiben."
Quelle: dts Nachrichtenagentur