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Börsenverluste für die Abgeltungsteuer produzieren um Steuern zu sparen

Archivmeldung vom 04.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die in den kommenden Monaten realisierten Verluste mit Wertpapieren lassen sich grundsätzlich bis Ende 2013 mit Gewinnen unter der Abgeltungsteuer verrechnen. Bei diesen Aussichten lohnt es sich, das Depot jetzt nach im Kurs gesunkenen Titeln zu durchsuchen, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Altverluste bis Ende 2008 aus Wertpapierverkäufen und Terminmarktgeschäften können bis 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Anschließend werden sie über den Verlustvortrag unbegrenzt weiter im Rahmen des § 23 EStG berücksichtigt. Insoweit besteht die einmalige Chance, derzeit nur begrenzt verrechenbares Verlustpotential unter erweiterten Möglichkeiten abzuziehen. Darauf weist das Fachmagazin "SteuerConsultant", eine Zeitschrift der Haufe Mediengruppe, in der aktuellen Juli-Ausgabe hin.

Quelle: Haufe Mediengruppe

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