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Anstieg registrierter Schutzsuchender steigert sich im Jahr 2018 um 6 % (+101 000)

Archivmeldung vom 18.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Am 31.12.2018 waren knapp 1,8 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 101 000 (+6 %).

Damit liegt der Anstieg in der Größenordnung des Vorjahres (+5 %) und scheint sich nach den außergewöhnlich hohen Wachstumsraten zwischen 2014 und 2016 auf niedrigerem Niveau zu stabilisieren. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Der Großteil aller Schutzsuchenden ist erstmals seit Anfang des Jahres 2014 nach Deutschland eingereist (71 %).

Weniger Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus

Zu den Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR zum Jahresende 2018 rund 306 000 Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren 43 000 weniger als im Vorjahr und 269 000 weniger verglichen zum Höchststand Ende 2016. Ursächlich hierfür dürften sowohl die Abarbeitung anhängiger Asylverfahren als auch die weiterhin rückläufige Zahl neuer Asylanträge sein. Entgegen diesem allgemeinen Trend verzeichnete das AZR einen Anstieg bei Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus aus der Türkei von 10 000 auf 14 000 und aus dem Iran von 18 000 auf 21 000.

Zahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus gestiegen

Rund 1,3 Millionen Schutzsuchende verfügten 2018 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Das waren 129 000 mehr als im Vorjahr (+11 %). Rund 62 % der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus sind Staatsangehörige aus Syrien (526 000), dem Irak (138 000) oder Afghanistan (131 000). Der Schutzstatus von anerkannt Schutzsuchenden war für die große Mehrheit zeitlich befristet (79 %). Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war weiterhin der häufigste Schutztitel unter den anerkannt Schutzsuchenden (45 %). Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag bei 18 %. Obwohl namensgebend für das Verfahren zur Vergabe von Schutztiteln, spielt Asyl als Schutzform auch Ende 2018 keine bedeutende Rolle: Weniger als 1 % der anerkannt Schutzsucheden waren Asylberechtigte nach dem Grundgesetz.

Mehr Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus

192 000 Schutzsuchende waren nach einem negativen Bescheid im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig. Das waren 15 000 mehr als Ende 2017 (+8 %). Die große Mehrheit der abgelehnt Schutzsuchenden war mit einer Duldung im AZR registriert, d.h. die Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt (81 %). Abgelehnte Schutzsuchende kamen zumeist aus Afghanistan (19 000), dem Irak (14 000) und Serbien (11 000). Die größten Zuwächse verzeichnete das AZR bei abgelehnten Schutzsuchenden aus dem Irak (+64 %). Die Zahl der Personen mit abgelehntem Schutzstatus aus den Westbalkanstaaten insgesamt war hingegen das dritte Jahr in Folge rückläufig: Seit dem Höchststand im Jahr 2015 von rund 68 000 ist sie bis Ende 2018 auf 42 000 zurückgegangen.

Methodische Hinweise

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,

a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),

b) denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),

c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen zu Schutzsuchenden sind die Unterschiede zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu beachten. Grundlegend für die Abgrenzung beider Statistiken sind drei Faktoren: Erstens definitorische Unterschiede, zweitens die Unterscheidung zwischen Auswertungen bezogen auf einen Stichtag (Bestandsgröße) und der auf einen Zeitraum bezogenen Darstellung von Entscheidungen im Asylverfahren (Flussgröße) sowie drittens zeitliche Diskrepanzen zwischen diesen Entscheidungen und der Erfassung der daraus resultierenden Aufenthaltstitel im AZR.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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