Bundespolizei vereinbart Einsatz von Bodycams
Archivmeldung vom 18.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttBei der Bundespolizei kann der Einsatz von Körperkameras beginnen. Der Personalrat im Bundesinnenministerium unterzeichnete am Freitag die Dienstvereinbarung zur Benutzung der sogenannten Bodycams, berichtet die "Bild".
Sie regelt die Anwendung der Geräte, den Umgang mit den Aufnahmen und den Schutz der Identität der Beamten, wenn Clips z.B. für Gerichtsverfahren an Dritte herausgegeben werden müssen. Gemäß der Dienstvereinbarungen entscheiden die Vorgesetzten, wann und wo die Kamera eingesetzt wird, berichtet die "Bild". "Leistungs- und Verhaltenskontrollen" anhand der Aufnahmen sind allerdings unzulässig. Auch für interne Ermittlungen dürfen die Aufnahmen nicht verwendet werden. Heißt: Die Aufnahmen dienen (nach § 27a Bundespolizeigesetz) ausschließlich dem Schutz der Beamten oder Dritter, der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder im Einzelfall der Gefahrenabwehr.
Die Aufnahmen der Bodycams können auch für die nachträgliche "Überprüfung der Rechtmäßigkeit von aufgezeichneten polizeilichen Maßnahmen" (§ 27a Abs. 4 Nr. 3 BPolG) verwendet werden. In diesem Fall werden alle nicht relevanten Teile des Videos gelöscht, Namensschilder und Gesichter unkenntlich gemacht, Stimmen verzerrt. Nach Bundesdatenschutzgesetz können Dritte sich bei der Bundespolizei nach von ihnen gespeicherten Aufnahmen erkundigen. Auch hierbei werden Aufnahmen anderer Personen, insbesondere von Polizisten nicht weiter gegeben. Bis 2020 sollen alle Bundespolizisten auf Streife eine Kamera erhalten. Ziel sind weniger Angriffe auf Beamte und eine Verbesserung der Beweissicherung. Die Aufnahmen der Bodycams werden 30 Tage lang auf Servern eines US-Anbieters gespeichert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur