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Untersuchungshaft in Breslau verstößt möglicherweise gegen EU-Charta der Grundrechte

Archivmeldung vom 13.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Nachdem sie nun über zehn Wochen im Gefängnis verbracht haben, wissen die sechs vom Breslauer Staatsanwalt Piotr Kalecinski in Polen festgenommenen Personen immer noch nicht, welche Anklage gegen sie erhoben wird. Die Häftlinge warten immer noch auf entsprechende Informationen zu den genauen Anklagepunkten. Die nun drei Jahre andauernde Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Breslau untersucht zwei Fälle von polizeilichen Razzien in den polnischen Büros von K.u.K. International und SACMET im November 2012 sowie November 2013.

Ein Experte für internationale Menschenrechte kommentiert, dass die aktuellen Festnahmen in Polen Gefahr liefen, gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verstossen, in dem es heisst: "Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird."

"Jede Person in der EU hat das Recht, dass ihre Sache fair und unparteiisch gemäss Artikel 41 der Charta verhandelt wird", fuhr er fort, "und die administrativen Massnahmen, die auf staatlicher Ebene in Breslau ergriffen wurden, führen Polen als Unterzeichner der EU-Verträge und angesichts der gemachten Zusage zur Einhaltung der Charta der Grundrechte womöglich in die entgegengesetzte Richtung."

Laut eines von der internationalen Anwaltssozietät Clifford Chance für Fair Trials International erstellten Berichtes wurde Polen bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgemahnt, übermässig lange Zeiträume für die Untersuchungshaft anzusetzen, ohne ausreichende Gründe für diese zu liefern und ohne Alternativen zu berücksichtigen.

Das polnische Recht schreibt vor, dass die Untersuchungshaft für einen Zeitraum von drei Monaten verhängt werden kann, jedoch dürfen Angeklagte nicht im Gefängnis festgehalten werden, falls andere vorbeugende Massnahmen für ausreichend befunden werden.

"Es ist inakzeptabel, dass unschuldige Menschen ohne Anklage und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand inhaftiert werden", sagte ein Sprecher von K.u.K. International. "Wir haben den polnischen Generalstaatsanwalt sowie den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments auf diese Angelegenheit aufmerksam gemacht und sind gerade dabei, eine förmliche Beschwerde bei Amnesty International einzureichen, um auf die Vorgehensweise von Piotr Kalecinski und die Menschenrechtsverletzungen in Breslau aufmerksam zu machen."

"Dieses Jahr ist ein Wahljahr in Europa und es ist für alle polnischen Politiker an der Zeit, das moderne Polen von seiner sowjetischen Vergangenheit zu distanzieren und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um sich noch enger an die in der EU-Charta der Grundrechte verankerten Werte anzulehnen.

Quelle: K.u.K. International Limited (ots)

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