Neue Gesichtspunkte der Alster-Terrain KG zum Bodenrecht
Archivmeldung vom 25.07.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Problem der Wohnungsknappheit hat diverse Ursachen. Welche Lösungsansätze eine Veränderung des Bodenrechts bieten, zeigen die Überlegungen der Alster Terrain KG.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Wohnnachfrage deutlich höher ist als das Angebot, und dass die Wohnungsnachfrage weiter steigen wird und sich das Problem weiter zuspitzt. Lösungen müssen her und zwar so schnell wie möglich.
Weitgehende Einigkeit besteht auch darüber, dass zu wenig Bauland eines der größten Hindernisse ist, den besonders dringenden Nachfrageüberhang nach bezahlbarem Wohnungsbau zu beseitigen. Bei einer Sonderumfrage des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW äußerten einerseits fast 90% der befragten Wohnungsunternehmen, dass sie in den nächsten ein bis zwei Jahren in den Neubau von Wohnungen investieren wollen. Gleichzeitig äußerten ca. 65% der Befragten, dass in ihrem Marktumfeld nicht ausreichend Bauland zur Verfügung steht und ca. 60% bezeichneten diesen Umstand als das größte Hemmnis für den Wohnungsneubau.
Die Überlegungen der Alster-Terrain KG setzen genau hier an und sehen in einer Veränderung des Erbbaurechts und der Grundstücksbesteuerung Lösungsansätze, während sie den Enteignungs- und Verstaatlichungsgedanken im Immobilienbereich sehr kritisch sehen.
Das Erbbaurecht sollte modernisiert werden
Der Bodenknappheit ist nicht nur durch Verkauf von Baugrundstücken sondern auch durch Erbbaubaurechte entgegenzuwirken. Aus Sicht der Alster Terrain KG spricht u. a. unter dem Aspekt der Gerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit vieles dafür, Grund und Boden der öffentlichen Hand in geeigneten Fällen nicht mehr zu verkaufen sondern im Erbbaurecht zu vergeben.
Aufgrund der aktuellen Handhabung des Erbbaurechts gibt es allerdings sehr gute Gründe, warum die Wohnungswirtschaft und auch viele andere Menschen eine solche Lösung der Bodenfrage als hochproblematisch ansehen:
Ein Problem ist, dass bei Ablauf der vereinbarten Zeit die vom Bodennutzer auf eigene Kosten errichteten Baulichkeiten zu einem stark reduzierten Geldbetrag an den Ausgeber des Bodens fallen (ungerechtes Heimfallrecht). Dieses Problem ist zu lösen, indem staatlichen Erbbaurechts-Ausgebern vorgeschrieben wird, im Heimfall den Bauherrn den Gebäudewert zu 100% zu erstatten.
Baulandknappheit erhöht sich durch Fehlbesteuerung und Inflation
Überall wird gefordert, dass Bodenbesitzer, die nicht selber bauen wollen, verpflichtet werden müssten, ihren Boden zu veräußern. Aus steuerlichen und inflationären Gründen wirkt sich der Verkauf des Bodens unter gegebenen Bedingungen jedoch nicht selten ungünstig aus.
Der Bundesfinanzhof hat es für richtig gehalten, diejenigen, die gelegentlich Bauland verkaufen als "Grundstückshändler" einzustufen mit der Konsequenz, das Gewerbe- und Einkommensteuern fällig werden. Diese können bis zu annähernd zwei Drittel des erzielten Kaufpreises ausmachen und somit den Verkauf von Grundstücken zur Fehlentscheidung werden lassen.
Darüber hinaus erweist sich unser Geldsystem als derart fragil, dass auch aus diesem Grunde ein irrationales Verhalten erwartet würde, wenn man meint, ein Eigentümer von Bauland sei gut beraten, dieses Vermögen durch einen Verkauf umzuwandeln, um das erzielte Geld dann beispielsweise in Staatsanleihen, Lebensversicherungen oder ähnlichen Geldanlagen zu investieren.
Bekanntlich hat man bei dem derzeit sogenannten Fiat-Geldsystem Geld aus dem Nichts geschöpft, so daß auf der Hand liegt, daß alles, was Geldvermögensanlagen nahesteht, mittel- und langfristig einem erheblichen Wertverlust ausgesetzt sein kann.
Gerade Besitzer von Immobilien, von Wald und von Grund und Boden sind gewohnt, in Generationen zu denken und nicht an einem kurzfristigen Profit, der sich durch überhitzte Preise in Zeitpunkten, wie dies jetzt der Fall ist, erzielen lassen.
Lösungsansätze sieht die Alster-Terrain zum einen darin, die rigide und schwer nachvollziehbare Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, mit der ein großer Teil der Verkäufer von Grundbesitz zu Händlern umfunktioniert werden, fallen zu lassen. Zum zweiten würde Bauland dann mobilisiert werden, wenn dessen Verkauf grundsätzlich von Steuerbelastungen befreit wird (soweit es sich jedenfalls um Privat- und nicht um Betriebsvermögen handelt).
Quelle: ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks GmbH & Co. KG (ots)