Tausende ablehnende Asylentscheide von Verwaltungsgerichten aufgehoben
Archivmeldung vom 29.10.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer mehr Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, haben vor Gericht Erfolg. Im ersten Halbjahr 2021 endeten 35,1 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge - das ist deutlich mehr als im Vorjahr, als die Quote bei 31 Prozent lag. Diese Zahlen gehen aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Asylstatistik hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt.
In diesen Fällen erhielten Kläger einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Unrecht verwehrt worden war. Von 29.025 überprüften Bamf-Bescheiden erklärten die Gerichte im ersten Halbjahr 10.176 für rechtswidrig.
Ein Grund für den Anstieg sind insbesondere die Entscheidungen zu Flüchtlingen aus Afghanistan, denn hier war die Fehlerquote des Bamf besonders hoch. In entsprechenden Gerichtsurteilen erhielten 75 Prozent der klagenden Afghanen recht - deutlich mehr als im Jahr 2020 mit 60 Prozent. Grund dafür ist nach Ansicht der Linksfraktion, dass die Gerichte die Sicherheitslage in Afghanistan weitaus kritischer einschätzen als das Bamf, das afghanische Flüchtlinge unter Verweis auf angeblich "sichere Gebiete" in Afghanistan häufig ablehne. Ebenfalls hoch waren die Fehlerquoten bei Klägern aus Somalia (44,9 Prozent) und dem Iran (38,4 Prozent).
Die Linksfraktion beklagt einen "unzulässigen politischen Druck" auf das Bamf. Die Flüchtlingsexpertin der Linken, Ulla Jelpke, die die Anfrage gestellt hatte, sagte: "Der Verweis auf angeblich sichere Gebiete in Afghanistan entsprach politischen Vorgaben, aber nicht den realen Gegebenheiten vor Ort." Dies gelte insbesondere nach der Machtübernahme durch die Taliban. Das Bamf solle deshalb alle beklagten Afghanistan-Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und den gebotenen Schutz gewähren - auch, um die Gerichte zu entlasten. Jelpke sieht in dieser Frage auch ein Themenfeld für die neue Regierung: "Auch im Bamf brauchen wir dringend einen frischen Wind und die Überprüfung eingefahrener Ablehnungsmuster."
Nach den Angaben des Innenministeriums ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Gerichten weiter angestiegen und lag im ersten Halbjahr bei nunmehr 26,2 Monaten. Im vergangenen Jahr waren es noch 24,3 Monate gewesen.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)