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Haftbefehl gegen Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aufgehoben

Archivmeldung vom 01.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Haftbefehl gegen den Mitangeklagten Markus H. aufgehoben worden. Das gab das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag bekannt.

Der Verdacht der Beihilfe zum Mord wird demnach offenbar nicht von den bisher vorgelegten Beweisen gestützt. Die Nebenkläger waren bisher von einer gemeinschaftlichen Tat des Hauptangeklagten Stephan E. und von Markus H. ausgegangen. Letzterem wird allerdings weiter vorgeworfen, die Mordwaffe beschafft zu haben. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Stephan E. sitzt seit seiner Festnahme im gleichen Monat in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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