dbb Kritik erfolgreich - Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung überarbeitet
Archivmeldung vom 02.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHeesen: Jetzt das Gesetz schnell in die Tat umsetzen Die Kritik des dbb beamtenbund und tarifunion am Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung für die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes war erfolgreich:
Die lineare Anpassung für 2008 um 3,1 Prozent wird nicht - wie im ursprünglichen Regelungsentwurf vom 25. April vorgesehen - mit dreimonatiger Verzögerung gelten, sondern bereits ab 1. Januar 2008. "Damit ist eine unserer Kernforderungen berücksichtigt und die sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten aus der Welt geschafft worden", sagte dbb Chef Peter Heesen am 2. Mai 2008. Auch bei der aus Sicht des dbb inkonsequenten und unfairen Streichung der Einmalzahlung für die Versorgungsempfänger ist der Gesetzentwurf nachgebessert worden. "Die Einmalzahlung von 225 Euro im nächsten Jahr soll nun sowohl aktiven Beamten als auch Versorgungsempfängern zugute kommen. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn es ist - gerade angesichts der Sparbeiträge und Vorleistungen der Pensionäre in den vergangenen Jahren - nur angemessen und gerecht."
Heesen kündigte an, beim Beteiligungsgespräch am 5. Mai 2008 im Bundesinnenministerium auf eine rasche Umsetzung des Gesetzes zu drängen. "In der nun vorliegenden Form können wir das Regelungswerk voll mittragen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Übertragung des Tarifergebnisses vom 31. März 2008 möglichst schnell Realität wird." Dafür sehe der dbb die Weichen gestellt, denn der Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009 solle bereits am 7. Mai 2008 von der Bundesregierung beschlossen werden.
Quelle: dbb - beamtenbund und tarifunion