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Sachsen-Anhalts Justizministerin Kolb gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit

Archivmeldung vom 26.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Professor Angela Kolb Bild: sachsen-anhalt.de
Professor Angela Kolb Bild: sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) lehnt eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit ab. Es sei völlig richtig und ausreichend, dass das Strafrecht erst bei Kindern angewandt wird, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sagte sie der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

"Das heißt ja nicht, dass wir nicht eingreifen können, wenn unter 14-jährige Kinder kriminell werden. Kinder- und Jugendhilfe haben wirksame Mittel", fügte sie hinzu. Beispiele wie der jetzt festgenommene elfjährige seien ein spezielles Problem von Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Bremen, "aber keines, das wir in Sachsen-Anhalt haben", sagte die Ministerin. "Es wäre fatal, aus solchen Einzelfällen ein bundesweites Problem zu stilisieren. Wenn wir in unsere Jugendstrafanstalt nach Raßnitz schauen, lässt sich auch feststellen, dass dort kaum 14- oder 15-Jährige einsitzen, sondern das Gros über 17 Jahre alt ist."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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