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E-Scooter: 251 Unfälle mit Personenschaden im 1. Quartal 2020

Archivmeldung vom 01.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen liegen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 251 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde ein E-Scooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer verletzt und 182 leicht.

Die Zahlen erlauben einen Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, beispielsweise Fahrrädern: In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 hat die Polizei deutschlandweit mehr als 12 700 Unfälle registriert, bei denen Fahrradfahrerinnen und -fahrern zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 2 052 wurden schwer verletzt, 10 431 leicht. Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle.

E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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