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USA ändern Au pair Gesetz

Archivmeldung vom 19.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wie das American Institute For Foreign Study (AIFS) heute bekannt gibt, ermöglicht ein geändertes Gesetz des amerikanischen Außenministeriums Au pair Aufenthalte in den USA zu wiederholen.

Au pairs, die zuletzt vor mindestens zwei Jahren in einer amerikanischen Gastfamilie die Kinder betreut haben, dürfen ab August erneut das dafür notwendige Visum beantragen. Als besonderer Bonus entfällt zum Beispiel bei Au pair in America für alle Wiederholer die Vermittlungsgebühr bei Bewerbung bis zum 31.12.2008. Weitere Informationen gibt es bei AIFS, Baunscheidtstr. 11, 53113 Bonn, gebührenfrei zu erreichen unter 0800-777 22 99 oder im Internet unter www.aifs.de

Quelle: AIFS


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