BGH verneint Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen
Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und genießen in der Folge keinen Urheberrechtsschutz. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in drei Revisionsverfahren gegen das Unternehmen. Die geltend gemachten Ansprüche sind demnach unbegründet, weil die Sandalenmodelle der Klägerin keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst seien. Weiter lesen …