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Berichterstattung in der ARD-Sportschau zu Erfurter Dopingaffäre ist zulässig

Archivmeldung vom 27.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Joachim Berga / pixelio.de
Bild: Joachim Berga / pixelio.de

Der WDR hat heute in der Erfurter Dopingaffäre vor dem Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit mit dem Erfurter Sportmediziner einen Erfolg erzielt. Der Anwalt des Mediziners zog seinen Antrag zurück, nachdem der Senat des OLG in der mündlichen Verhandlung klar hatte erkennen lassen, dass die in Rede stehende Berichterstattung in der ARD-Sportschau im Januar vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt war.

Demnach stelle die Formulierung, der Mediziner habe "verbotene Blutbehandlungen" durchgeführt, die "bis 2005 zurück reichen" und "28 Athleten" betreffen, wie sie in der Sendung erfolgte, eine zulässige Bewertung dar. Die Frage, ob die Behandlung vor 2011 gegen den Anti-Doping-Code der WADA verstoßen hat, ist bis heute umstritten. Das Landgericht Köln hatte dem WDR eine entsprechende Berichterstattung zunächst verboten. Der WDR hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk

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