30.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Archivmeldung vom 01.04.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und einer zusätzlichen Investition in Sicherheitsvorkehrungen in Höhe von EUR 10.000 Euro belegt. Damit folgte das DFB-Sportgericht der Argumentation des SV Werder Bremen, der gegen die zunächst beantragte Höhe der Strafzahlung von 40.000 Euro Widerspruch eingelegt hatte, und wertete die Argumente als strafmildernd. Dem reduzierten Strafmaß stimmten die Grün-Weißen am Dienstagnachmittag zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Wir haben nach den Vorfällen des Nordderbys direkt reagiert und bereits erste Maßnahmen getroffen. In weitere sicherheitsrelevante Veränderungen im Weser-Stadion werden wir die 10.000 Euro einfließen lassen. In Bremen hat es seit mehr als zehn Jahren keine gravierenden Pyrotechnik-Vorfälle mehr gegeben. Daher empfanden wir die Strafe als zu hoch", so Werders Vorsitzender der Geschäftsführung Klaus Filbry. Er betonte jedoch auch: "Nicht erst seit dem Urteil ist klar: Pyrotechnik gefährdet die Gesundheit und schadet in besonderem Maße den Fans und dem Verein. Wir werden daher auch in Zukunft immer wieder versuchen, die Verursacher zu identifizieren und Strafzahlungen weiterzugeben".
Am 01.03.2014 wurde im 100. Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV im Zuschauerblock der Grün-Weißen mehrfach Pyrotechnik gezündet. Dazu landeten Gegenstände auf dem Spielfeld.
Quelle: Werder Bremen GmbH & Co KG aA (ots)