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DFB weist Huszti-Einspruch gegen Gelb-Rote Karte zurück

Archivmeldung vom 18.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den Einspruch des Fußballers Szabolcz Huszti von Hannover 96 gegen seine Gelb-Rote Karte als unzulässig zurückgewiesen. "Im vorliegenden Fall ist ein Irrtum des Schiedsrichters nicht ersichtlich, vielmehr hat er regelkonform entschieden", hieß es in der Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts vom Dienstag.

Gemäß den Regeln sei ein Spieler zu verwarnen, wenn er sein Hemd auszieht oder an einem Zaun hochklettert, um einen Treffer zu feiern. Hintergrund dieser Verwarnung sei, einen zu hohen Zeitverlust durch übertriebenen Torjubel zu verhindern. "Wenn ein Schiedsrichter im Begriff ist, einen Spieler zu verwarnen, und dieser Spieler, ehe die Verwarnung ausgesprochen ist, einen weiteren Verstoß begeht, der eine Verwarnung nach sich zieht, so muss der Spieler mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen werden", hieß es vom DFB weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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