Kassel Huskies wieder in der DEL
Archivmeldung vom 28.05.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht hat der Deutschen Eishockey Liga (DEL) heute untersagt, die Kassel Huskies auf Basis der gestrigen Gesellschafterbeschlüsse auszuschließen.
Damit hat das Landgericht dem heutigen Eilantrag der Kassel Huskies stattgegeben. Die DEL darf die Beschlüsse der gestrigen Gesellschafterversammlung zu den Huskies nicht vollziehen und muss den Kasseler Eishockeyclub bis auf weiteres als vollwertige Gesellschafterin behandeln.
Insbesondere müssen die Huskies zum Lizenzierungsverfahren zugelassen werden. Der Beschluss des Landgerichts wurde der DEL bereits zugestellt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro sowie Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten.
"Das Landgericht Köln hat damit erneut unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die Kassel Huskies bleiben erstklassig. Solchen gerichtlichen Entscheidungen kann sich die DEL weder durch Flucht der Gesellschafter wie gestern in Köln noch durch ungültige Vollmachten wie bei der Gläubigerversammlung entziehen. Mit Annahme des Insolvenzsplans haben wir die Kassel Huskies entschuldet. Die DEL sollte endlich fair spielen und die Restrukturierung eines ihrer Gesellschafter unterstützen,' erklärte Dr. Fritz Westhelle, Geschäftsführer der Kassel Huskies.
Quelle: EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH