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Revision im Kriminalfall von Olympiasieger Passarelli

Archivmeldung vom 27.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Kriminalfall des Olympiasiegers Pasquale Passarelli geht es in die Revision. Nachdem der Ex-Ringer am 8. Februar vom Landgericht Frankenthal wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, reichen nun sowohl Passarelli als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Passarellis Anwalt Roman Schweitzer sagt dem Magazin SPORT BILD (Mittwoch-Ausgabe): „Wir wollen das Urteil noch einmal überprüfen lassen und haben unser Freispruch-Ziel nicht aus den Augen verloren.“ Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt der SPORT BILD: „Wir haben Revision eingelegt. Wir warten zunächst auf das schriftliche Urteil und entscheiden dann, ob wir die Revision durchziehen.“

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen bandenmäßig betriebenen Drogenhandels vier Jahre und acht Monate Haft für Passarelli gefordert. Dessen Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Richter Karsten Sauermilch sah allerdings keine Bandentätigkeit, sondern beurteilte Passarellis Taten als Freundschaftsdienste, die lediglich eine Beihilfe in Anbau und Handel mit Marihuana waren. Die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung kann bis zu acht Wochen dauern. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof. Dieser überprüft das Urteil. Falls darin Fehler festgestellt werden, würde der Fall zurück ans Landgericht verwiesen – zu einer neuen Bewertung durch einen anderen Richter. Der Vorgang kann viele Monate dauern.

Quelle: SPORT BILD

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