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Gienger: Starkes Hilfs- und Investitionspaket für den Sport in Deutschland

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eberhard Gienger (2017)
Eberhard Gienger (2017)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser sieht u.a. vor, dass 200 Millionen Euro für Sportvereine sowie zusätzlich 600 Millionen Euro für ein Sportstätten-Sanierungs- und Investitionsprogramm bereitgestellt werden.

Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger: "Mit einem starken Hilfspaket stützen wir Sportvereine und Teamsportarten im semiprofessionellen Wettbewerb, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind. Durch die Pandemie und das einhergehende Kontakt- und Veranstaltungsverbot sind die semiprofessionellen Wettbewerbe im Sport seit Mitte März 2020 beinah vollständig zum Erliegen gekommen.

Damit sind für viele Vereine existentielle Einnahmen aus dem Zuschauerbereich vollständig weggebrochen. Im Gegensatz zu möglichen 'Geisterspielen' der Fußball-Bundesliga finden in anderen Teamsportarten bis auf weiteres keine regulären Wettbewerbe statt. Es drohen zahlreiche Insolvenzen und damit das Aussterben einer über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland.

Mit einem 200 Millionen Euro umfassenden Überbrückungsprogramm wollen wir zum Erhalt der vielfältigen Sportlandschaft in Deutschland beitragen. Die Hilfen sollen für die Monate von April bis Dezember 2020 gelten und den besonderen Rahmenbedingungen im Sport Rechnung tragen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse richten sich vornehmlich an Sportvereine im semiprofessionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten sowie an Vereine der 3. Fußball-Liga. Wegen möglicher 'Geisterspiele' sind Sportvereine und Unternehmen der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußball ausgenommen. Nachzuweisen ist ein massiver Zuschauerrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird dabei auf höchstens 80 Prozent der bisherigen Ticketeinnahmen und maximal auf 800.000 Euro pro Sportorganisation für den gesamten Zeitraum begrenzt sein.

Weiterhin haben wir ein nachhaltiges Investitionspaket für den Sport geschaffen. Für das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden wir bis 2024 insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs der kommunalen Infrastruktur werden somit zusätzliche Fördermittel bereitgestellt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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