Schwimm-WM in Rom: Sportdirektor Buschkow stellt Ausnahmereglung in Aussicht
Archivmeldung vom 09.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLutz Buschkow, der Sportdirektor des Deutschen Schwimmverbandes (DSV), zieht erstmals in Erwägung, auch Athleten für die WM im August im Rom zu nominieren, wenn sie die Qualifikationsnormen des DSV nicht erreicht haben.
Grundsätzlich gelte zwar: "Nur wer die Norm bringt, erhält das Ticket nach Rom." Doch im Gespräch mit der in Halle/Saale erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" räumt er erstmals auch ein: "Es könnte Ausnahmen geben."
So würde er Nachwuchssportlern auch ohne Norm das WM-Ticket ausstellen. "Wenn ein Talent mit herausragenden Leistungen auf sich aufmerksam macht, könnte man es mit einer Nominierung zu einem großen Wettkampf motivieren", erläutert er. Zudem könnten die Normen zur Besetzung von Staffeln aufgeweicht werden. Die wichtigste Ausnahme bilden "Erkrankungen oder Verletzungen" eines Spitzenathleten.
Diese Regelung könnte speziell Weltrekordler Paul Biedermann helfen. Der Europameister und Weltrekord-Inhaber aus Halle hatte Anfang des Jahres sechs Wochen wegen der Viruserkrankung Epstein Barr, die sich meist als Pfeiffersches Drüsenfieber zeigt, auf Training verzichten müssen. Angesichts der vorgegebenen Normen ist seine Qualifikation fraglich. Biedermann allerdings versteht die Ausnahmereglung Buschkows nicht als Freifahrtschein: "Die Vorgaben haben es in sich. Aber ich will sie erfüllen. Eine Ausnahmeregelung will ich nicht in Anspruch nehmen", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung".
Buschkow hatte die Normen für die WM-Qualifikation in diesem Jahr enorm hoch gelegt. So müssen die deutschen Athleten auf 14 der 40 Strecken sogar den nationalen Rekord brechen, um überhaupt in Rom an den Start gehen zu können.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung