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Deutscher in Russland wegen LGBT-Propaganda mit Geldstrafe belegt und ausgewiesen

Archivmeldung vom 02.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild) Bild: Gettyimages.ru / Fabio Formaggio / EyeEm
(Symbolbild) Bild: Gettyimages.ru / Fabio Formaggio / EyeEm

Ein Deutscher, der im baden-württembergischen Kultusministerium tätig war, wurde in Russland wegen LGBT-Propaganda verurteilt und ausgewiesen. Er soll einen anderen Mann in sein Hotelzimmer gelockt und gleichgeschlechtliche Beziehungen positiv dargestellt haben. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Ein deutscher Staatsbürger wurde in Russland wegen LGBT-Propaganda zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Rubel (rund 1.700 Euro) verurteilt und anschließend durch einen Gerichtsbeschluss aus dem Land ausgewiesen. Wie russische Medien mit Verweis auf den Pressedienst des Föderalen Gerichtsvollzieherdienstes für Kamtschatka und den Autonomen Kreis der Tschuktschen berichten, hat er die Vorwürfe bestätigt.

Der 40-Jährige Deutsche soll laut Medienberichten im Kultusministerium Baden-Württemberg arbeiten. Er erklärte vor Gericht, dass er sich über eine Dating-App für Schwule mit Männern trifft, um mit ihnen intim zu werden. Ein solcher Vorfall habe sich im März ereignet, als er in einem Hotel einem 25-jährigen Mann aus Petropawlowsk-Kamtschatski von der "Attraktivität" von LGBT-Beziehungen erzählte. Das Gericht wertete sein Vorgehen als "Aufzwingen nicht-traditioneller sexueller Beziehungen".

Am Dienstag wurde der Mann nach Moskau gebracht, von dort aus soll er nach Istanbul und dann weiter nach Deutschland fliegen.

Die russische Staatsduma hatte im November vergangenen Jahres ein Gesetz verabschiedet, welches Propaganda für Partnerschaften verbietet, die nicht dem heterosexuellen Beziehungsmodell entsprechen. Die Propaganda wurde sowohl unter Minderjährigen als auch unter Erwachsenen verboten. Laut dem Gesetz sind Informationen über die LGBTQ-Gemeinschaft in Medien, im Internet, in Werbung, in der Literatur, im Kino sowie in den audiovisuellen Diensten untersagt.

Dazu gehören auch die Verbreitung von Informationen über die soziale Gleichwertigkeit von gleichgeschlechtlichen und traditionellen Beziehungen sowie die Bildung eines positiven Bildes einer Person mit nicht-traditioneller Orientierung."

Quelle: RT DE

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