Kontroverse Debatte um allgemeine Sicherheitsstandards bei Public-Viewing-Veranstaltungen während der WM
Archivmeldung vom 20.03.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Sicherheitsbehörden wollen, trotz großer Bedenken wegen der Sicherheitslage, für die Fülle der geplanten Public-Viewing-Veranstaltungen anlässlich der Fußball-WM in Deutschland keine einheitlichen Sicherheitsregeln aufstellen. Die Innenminister von Bayern, Günther Beckstein (CSU), und Schleswig-Holstein, Ralf Stegner (SPD), meinten übereinstimmend gegenüber der LEIPZIGER VOLKSZEITUNG.
"Die
verschiedensten geplanten Veranstaltungen lassen sich nicht alle über
einen Kamm scheren." Deshalb mache es immer nur Sinn "über die
Sicherheitsfragen im konkreten Einzelfall zwischen Kommune und
Polizei zu reden".
Dagegen forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei,
Konrad Freiberg, gegenüber der Zeitung "mindestens für die großen
Public-Viewing-Veranstaltungen einheitliche Sicherheitsstandards".
Eine Einzäunung, eine penible Sicherheitskontrolle und das Verbot von
Bierflaschen, weil die als Wurfgeschosse dienen könnten, seien "das
Mindeste", so Freiberg. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund
forderte alle Kommunen auf, bei denen öffentliche
Großbildschirm-Veranstaltungen zur WM geplant seien, "sich eng an die
Empfehlung der Innenministerkonferenz zu halten" und auf
Videokontrolle, Absperrungen, Einlasskontrollen und
Glasflaschen-Verbot zu achten. Der zuständige Referatsleiter im
Städte- und Gemeindebund, Ralph Sonnenschein, warf zugleich die
grundsätzliche Frage "nach einer finanziellen Beteiligung der
Veranstalter an den Kosten für die teils massive Polizeipräsenz" bei
derartigen Großveranstaltungen auf. "Das kann nicht dauernd die
Allgemeinheit bezahlen", auch wenn eine entsprechende Regelung
vermutlich nicht mehr rechtzeitig zur Fußball-WM käme.
Polizei-Gewerkschaftschef Freiberg verlangte dagegen eine
Kostenbeteiligung des Welt-Fußballverbandes FIFA an den
Sicherheitsvorkehrungen für die Public-Viewing-Veranstaltungen. "Die
FIFA sahnt durch diverse Verträge viel Geld ab, gibt aber nichts an
diejenigen weiter, die die Kosten für den Schutz der Veranstaltungen
regeln müssen. Außerdem erwarte ich, dass die kommerziellen
Privat-Veranstalter solcher Großveranstaltungen in den Kommunen sich
ebenfalls an den Sicherheitskosten beteiligen müssen."
Bayerns Innenminister Beckstein warnte erneut vor
Sicherheitsproblemen. "Solche Veranstaltungen mit Großbildleinwänden
und bis zu 30 000 oder 40 000 Zuschauern machen uns unter
Sicherheitsgesichtspunkten erhebliche Sorgen. Denn vor allem dort
könnten gewaltbereite Hooligans, die in den Stadien nicht zum Zug
kommen werden, versuchen, sich eine Bühne zu suchen." Beckstein
forderte von allen Kommunen, entsprechende Sicherheits-Auflagen zu
erlassen. "Dabei werden die Veranstalter gerade die Kosten für den
Ordnerdienst und die Videoüberwachung natürlich selbst tragen
müssen", so Beckstein.
Kiels Innenminister Stegner wies darauf hin, dass man für
öffentliche Polizeieinsätze, "wenn es darum geht, Sicherheit und
Ordnung zu gewährleisten, keine Gebühren von Veranstaltern verlangen
kann, egal ob das nun zahlungskräftige Veranstalter sind oder ob es
sich um einen Laternenumzug des Kindergartens handelt". Für die
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit "hat der Bürger bereits
mit seinen Steuergroschen bezahlt".
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung