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Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL unterstützt die FIFA beim Schutz der Marke "WM 2006"

Archivmeldung vom 28.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bundesgerichtshof versagt zwar der deutschen Marke "WM 2006" teilweise den Schutz. Der Schutz durch die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" bleibt auch in Deutschland erhalten.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat gestern in einem Beschluss den Schutz der Marke "Fußball WM 2006" aufgehoben. Eine differenziertere Entscheidung erging zur Schutzfähigkeit der Marke "WM 2006". Nachdem das Bundespatentgericht bereits entschieden hatte, dass "WM 2006" in zahlreichen Klassen für die FIFA schutzfähig ist, so zum Beispiel in der streitwesentlichen Klasse Süsswaren, wollte der Bundesgerichtshof dazu keine abschliessende Entscheidung fällen und hat in dieser Sache an das Bundespatengericht zur Entscheidung zurückverwiesen. Dort wird dann endgültig über die Beschwerde von Ferrero entschieden, ob in der Klasse Süsswaren und den anderen bereits bestätigten Waren- und Dienstleistungskategorien Markenschutz zu gewähren ist oder nicht. Bis zu dieser erneuten Bewertung durch das Bundespatengericht bleibt der im August 2005 gewährte Schutz bestehen.

Soweit der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der FIFA zurückgewiesen hat, steht diese Entscheidung im Widerspruch zur Auffassung des für europäische Marken zuständigen Harmonisierungsamtes in Alicante. Die Marke "WM 2006" ist dort als sog. Gemeinschaftsmarke für die FIFA eingetragen und genießt deshalb auch in Deutschland Schutz. Die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL hatte schon im Herbst letzten Jahres einen Antrag von Ferrero auf Löschung dieser Marke erfolgreich abgewendet.

Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Schutz der Marke "WM 2006" auch in Deutschland sicher gestellt, da die deutschen Gerichte den Schutz durch die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" zwingend zu beachten haben. Zudem hat die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL bei deutschen Gerichten durchgesetzt, daß "WM 2006" als sog. "besondere geschäftliche Bezeichnung" Schutz genießt. Deutsche Gerichte hatten auf dieser Grundlage in der Vergangenheit bereits vielfach Dritten die Benutzung von "WM 2006" untersagt. Erst vor wenigen Tagen erwirkte die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL für die FIFA einstweilige Verfügungsentscheidungen bei mehreren deutschen Gerichten, mit denen die Verwendung von "WM 2006" auf T-Shirts und Duschgel untersagt worden ist, und zwar völlig unabhängig von der deutschen Marke, auf die sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezieht.

Ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist damit auch für die kommende Fußballweltmeisterschaft gesichert, daß Sportsponsoring, ohne das die Finanzierung einer sportlichen Großveranstaltung undenkbar wäre, auch durch das Markenrecht hinreichend geschützt wird.

Quelle: Pressemitteilung Lorenz - Seidler - Gossel

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