Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL unterstützt die FIFA beim Schutz der Marke "WM 2006"
Archivmeldung vom 28.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesgerichtshof versagt zwar der deutschen Marke "WM 2006" teilweise den Schutz. Der Schutz durch die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" bleibt auch in Deutschland erhalten.
Der deutsche Bundesgerichtshof hat gestern in einem Beschluss den
Schutz der Marke "Fußball WM 2006" aufgehoben. Eine differenziertere
Entscheidung erging zur Schutzfähigkeit der Marke "WM 2006". Nachdem
das Bundespatentgericht bereits entschieden hatte, dass "WM 2006" in
zahlreichen Klassen für die FIFA schutzfähig ist, so zum Beispiel in
der streitwesentlichen Klasse Süsswaren, wollte der Bundesgerichtshof
dazu keine abschliessende Entscheidung fällen und hat in dieser Sache
an das Bundespatengericht zur Entscheidung zurückverwiesen. Dort wird
dann endgültig über die Beschwerde von Ferrero entschieden, ob in der
Klasse Süsswaren und den anderen bereits bestätigten Waren- und
Dienstleistungskategorien Markenschutz zu gewähren ist oder nicht.
Bis zu dieser erneuten Bewertung durch das Bundespatengericht bleibt
der im August 2005 gewährte Schutz bestehen.
Soweit der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der FIFA
zurückgewiesen hat, steht diese Entscheidung im Widerspruch zur
Auffassung des für europäische Marken zuständigen
Harmonisierungsamtes in Alicante. Die Marke "WM 2006" ist dort als
sog. Gemeinschaftsmarke für die FIFA eingetragen und genießt deshalb
auch in Deutschland Schutz. Die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL
hatte schon im Herbst letzten Jahres einen Antrag von Ferrero auf
Löschung dieser Marke erfolgreich abgewendet.
Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Schutz der
Marke "WM 2006" auch in Deutschland sicher gestellt, da die deutschen
Gerichte den Schutz durch die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" zwingend
zu beachten haben. Zudem hat die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL
bei deutschen Gerichten durchgesetzt, daß "WM 2006" als sog.
"besondere geschäftliche Bezeichnung" Schutz genießt. Deutsche
Gerichte hatten auf dieser Grundlage in der Vergangenheit bereits
vielfach Dritten die Benutzung von "WM 2006" untersagt. Erst vor
wenigen Tagen erwirkte die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL für die
FIFA einstweilige Verfügungsentscheidungen bei mehreren deutschen
Gerichten, mit denen die Verwendung von "WM 2006" auf T-Shirts und
Duschgel untersagt worden ist, und zwar völlig unabhängig von der
deutschen Marke, auf die sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
bezieht.
Ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist damit auch
für die kommende Fußballweltmeisterschaft gesichert, daß
Sportsponsoring, ohne das die Finanzierung einer sportlichen
Großveranstaltung undenkbar wäre, auch durch das Markenrecht
hinreichend geschützt wird.
Quelle: Pressemitteilung Lorenz - Seidler - Gossel