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Kommunen halten EM-Public-Viewing im kleineren Rahmen für möglich

Archivmeldung vom 04.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Eine Übertragung von Partien der Fußball-Europameisterschaft auf Großleinwänden mit Tausenden Zuschauern wird es in diesem Jahr wegen der Pandemie vermutlich nicht geben - dafür aber wohl Public Viewing im kleineren Rahmen in Restaurants und Kneipen. "Wenn Kapazitätsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen und Corona-Regeln beachtet werden, ist auch das Zeigen von Fußballspielen denkbar", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, der "Rheinischen Post".

Zusammenkünfte mit mehreren tausend Personen zu organisieren, wäre hingegen zu leichtsinnig. "Zu dieser Europameisterschaft gilt: Lieber weniger Fußball als mehr Infektionen", sagte Dedy. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW fallen Public-Viewing-Angebote nach einem aktuellen Begleiterlass des NRW-Gesundheitsministeriums zur Corona-Schutzverordnung rechtlich unter die Vorgaben für die Kinos.

"Das bedeutet, dass grundsätzlich Public-Viewing-Angebote auch in der Corona-Pandemie zulässig sind", sagte Andreas Wohland, Fachreferent des Verbandes. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga freut sich, dass für die Gastronomen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Spiele der Europameisterschaft zu zeigen, die am 11. Juni beginnt. "Die EM zu zeigen, ist eine unternehmerische Entscheidung. Es bleibt natürlich jedem Wirt selbst überlassen, ob er es macht oder nicht", sagte Thorsten Hellwig, Sprecher der Dehoga in NRW. Der Verband hat seinen Mitgliedern ein Merkblatt zur EM geschickt, um sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären. So müssen die Wirte unter anderem eine Lizenz bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) für die Fernsehwiedergabe beantragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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