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Drei Dopingkontrollen geschwänzt: Zweijährige Sperre für US-Sprintweltmeister Coleman

Archivmeldung vom 16.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Christian Coleman
Christian Coleman

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Weil er zu drei aufeinanderfolgenden Dopingkontrollen nicht angetroffen wurde, ist Sprintweltmeister Christian Coleman von der Integritätskommission des Weltverbandes World Athletics (AIU) zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden. Im Berufungsverfahren hat der Internationale Sportgerichtshof Cas die Strafe auf 18 Monate reduziert. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Wie der Cas am Freitag mitteilte, wird die Sperre des 25-jährigen US-Amerikaners von 24 auf 18 Monate gekürzt und gilt rückwirkend ab dem 14. Mai 2020. Damit wird Coleman, der 2019 bei der WM in Doha Gold über 100 Meter und mit der US-Sprintstaffel holte, nicht an den Olympischen Sommerspielen in Tokio teilnehmen können.

Innerhalb eines Jahres hatte Coleman drei Dopingtests verpasst, was als Verstoß gegen die Meldepflicht bei Dopingkontrollen gewertet wird. Der Cas bestätigte den Verstoß gegen das Regelwerk, wertete den „Grad der Fahrlässigkeit des Athleten“ jedoch als geringer, als die AIU.

Der Athlet sei von den Kontrolleuren zwar nicht innerhalb des 60-Minuten-Fensters in seinem Apartment angetroffen worden, und er hätte angesichts der zwei bereits verpassten Dopingtests an diesem Tag in „Alarmbereitschaft“ sein sollen, heißt es in der Begründung des Urteils. Jedoch hätte sich der Doping-Kontrolleur auch telefonisch ankündigen können, was Coleman die Möglichkeit gegeben hätte, noch rechtzeitig in sein Apartment zurückzukehren. Auch wenn die telefonische Ankündigung nicht im Regelwerk vorgesehen sei, habe der Sportler allen Grund gehabt, davon auszugehen, angerufen zu werden, weil das gängige Praxis sei."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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