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Urteil: DFL muss sich nicht an Kosten für Polizeieinsätze beteiligen

Archivmeldung vom 17.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Weserstadion in Bremen ist das Fußballstadion des deutschen Fußball-Bundesligisten Werder Bremen. (Symbolbild)
Das Weserstadion in Bremen ist das Fußballstadion des deutschen Fußball-Bundesligisten Werder Bremen. (Symbolbild)

Foto: Wayne2435
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich auch weiterhin nicht an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Bremen beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen am Mittwoch in erster Instanz. Die DFL hatte auf Rücknahme eines Gebührenbescheids des Bundeslandes Bremen in Höhe von 425.718,11 Euro für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 geklagt.

Das Spiel wurde in dem Verfahren als Musterbeispiel herangezogen, insgesamt beläuft sich die Bremer Forderung an die DFL mittlerweile auf über eine Million Euro für mehrere Hochrisikospiele. Bereits vor der Entscheidung hatten beide Seiten signalisiert, dass sie im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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