HSV Handball: Insolvenzverfahren eröffnet
Archivmeldung vom 15.01.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Amtsgericht Hamburg hat am 15. Januar 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet und Dr. Gideon Böhm zum Insolvenzverwalter ernannt (Aktenzeichen 67b IN 340/15). Dr. Böhm hatte im vorläufigen Insolvenzverfahren ermittelt, dass die finanziellen Mittel des HSV Handball nicht ausreichen, um den Spielbetrieb bis zum Ende der Saison fortzusetzen. Wie Dr. Böhm mitteilte, beträgt die finanzielle Lücke nach derzeitigem Stand rund zwei Millionen Euro. Die vorläufige Insolvenzverwaltung war am 15. Dezember 2015 angeordnet worden, nachdem Geschäftsführer Christian Fitzek Insolvenz angemeldet hatte.
Wie Dr. Böhm mitteilte, beträgt die finanzielle Lücke rund zwei Millionen Euro. Weil der Betrieb stark defizitär ist, wird es dann trotz der zuletzt sportlich herausragenden Leistungen auch zu einer Einstellung des Spielbetriebes kommen können. Spieler und Mitarbeiter wurden am gleichen Tag informiert und sind sprachlos. Die Spieler seien nicht in der Lage, heute zu trainieren, so Böhm.
„Die Spieler waren vorbildlich motiviert und ich danke der ganzen Mannschaft und deren Betreuer, dass sie uns die notwendige Zeit gegeben haben, alle Untersuchungen mit aller Sorgfalt vorzunehmen“, so Gideon Böhm. Er habe Verständnis dafür, wenn die Spieler wechseln würden. „Sie können nur eine gewisse Zeit lang als Spieler im Profihandball Geld verdienen und müssen diese nutzen“, sagte Böhm. Das Transferfenster für den Verbleib der Spieler in der ersten Liga schließt sich am 15. Februar. Arbeitsrechtlich waren die Spieler bereits bei Beginn des Insolvenzverfahrens aufgrund der nicht gezahlten Gehälter in der Lage, jederzeit zu kündigen und ablösefrei zu wechseln.
Zwar erscheint Böhm nach den Verhandlungen mit potenziellen Förderern und Sponsoren ein langfristiges Konzept für den Verbleib in der Bundesliga die nächsten Jahre durchaus möglich. „Problematisch bleibt die aktuelle Finanzierungslücke“, so Böhm. Auf der Basis von realistischen Zuschauerzahlen betrage diese rund zwei Millionen Euro, mit der Folge, dass auch die Spielergehälter nicht sichergestellt sind. „Trotz erheblichen Entgegenkommens aller Gläubiger und des sehr hohen Engagements von Förderern erscheint es gegenwärtig kaum möglich, ausreichend Geld in der zur Verfügung stehenden Zeit noch zusammen zu bringen“, so Böhm.
Zeitlich drückt dabei nicht nur das Ende des Transferfensters sondern auch die am 1. März ablaufende Frist zur Einreichung der Lizenzunterlagen für die nächste Saison. Das von uns für diesen Zweck entwickelte langfristige Konzept sah Eigenmittel in Höhe von acht Millionen Euro für drei Jahre vor. Diese Mittel wären nach unserer Wahrnehmung einwerbbar gewesen. „Die lizenzrechtlich wirksame Sicherstellung dieser Summen wird voraussichtlich nicht in dieser Frist möglich sein, jedenfalls nicht für die bisherige, sich jetzt in der Insolvenz befindliche Betriebsgesellschaft. Und wenn die nächste Saison nicht gesichert ist, können Sie natürlich keinem noch so gut gesonnenen Förderer oder Sponsor guten Gewissens empfehlen, der Gesellschaft Geld für die laufende Saison zu schenken, ohne das sicher ist, die kommende Saison oder diese Saison zu Ende spielen zu können“, sagte Gideon Böhm. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass es berechtigte Zweifel daran geben könne, ob die von der Handball Bundesliga (HBL) erteilte Lizenz für die gegenwärtige Saison vielleicht von Anfang an makelbehaftet gewesen sei.
Der HBL war zusammen mit der Lizenzvereinbarung eine Verpflichtungserklärung von Andreas Rudolph vorgelegt worden, die Betriebsgesellschaft bei einer Zahlungsunfähigkeit mit einem Betrag bis zu 2,5 Millionen Euro zu unterstützen. Was der HBL offensichtlich nicht vorliegt, ist eine Zusatzvereinbarung vom gleichen Tag, welche diese Verpflichtung wieder einschränkt und auf welche Andreas Rudolph sich nun beruft und weitere Zahlungen verweigert. Es sei abzuwarten, wie die HBL diesen nun offengelegten Sachverhalt beurteile und weiter vorgehe, so Böhm, aber man könne natürlich berechtigt zumindest Bedenken hinsichtlich des Zustandkommens der Lizenzerteilung haben, so Böhm, „zumal das Geld nun tatsächlich fehlt.“ Ob eine solche Zahlung von Rudolph letztlich zu Recht verweigert wird, werden wir im weiteren Verlauf des Verfahrens klären müssen. „Das kann im Moment dahingestellt bleiben, da wir das Geld jetzt benötigen“, so Böhm.
Quelle: Konstruktiv PR-Beratungsgesellschaft mbH