Lausitzer Rundschau: zu: Schweizer Gericht hebt Dopingsperre gegen Danilo Hondo auf
Archivmeldung vom 18.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDanilo Hondo darf dank einer Einstweiligen Anordnung wieder Radrennen fahren. Das Oberste Schweizer Kantonsgericht hat die zweijährige Dopingsperre außer Kraft gesetzt, die zuvor der Internationale Sportgerichtshof verhängt hatte.
Wie
schnell der Cottbuser nach der einjährigen Pause an sein früheres
Leistungsvermögen anknüpfen kann, müssen die ersten Rennen zeigen.
Klar ist indes schon jetzt, dass Hondo und seine Rechtsanwälte für
einen Präzedenzfall auf Rädern gesorgt haben. Denn zum ersten Mal hat
ein ordentliches Gericht die Entscheidung eines Sport-Tribunals
aufgehoben.
Bisher macht der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne
keinerlei Kompromisse im Kampf gegen das Doping. Wer in A- und
B-Probe zweifelsfrei positiv getestet wird, muss mit einer
drastischen Strafe rechnen. Wie das verbotene Mittel in den Körper
des Sportlers kam, spielte bislang keine Rolle. Zumal es in den
meisten Fällen ohnehin schwer fällt, einen Entlastungsbeweis zu
führen. Auch wenn das Hauptverfahren noch aussteht, deutet der
Richterspruch zu Gunsten von Hondo an, dass es möglicherweise doch
mehr gibt als nur Schwarz und Weiß. Denn zum ersten Mal überhaupt
wurden die durch den Sportler vorgebrachten Zweifel am vorsätzlichen
Missbrauch der verbotenen Substanzen berücksichtigt.
Alle Beteiligten sind nun aufgerufen, die richtigen Konsequenzen aus
diesem Präzedenzfall zu ziehen. Klar ist, dass der Kampf gegen das
Doping weiterhin mit aller Schärfe geführt werden muss. Aber der Fall
Hondo zeigt, dass die derzeitigen Regularien längst nicht alle
denkbaren Einzelfälle ausreichend berücksichtigen und damit zu
unerträglichen Härten führen können.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau