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Lausitzer Rundschau: zu: Schweizer Gericht hebt Dopingsperre gegen Danilo Hondo auf

Archivmeldung vom 18.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Danilo Hondo darf dank einer Einstweiligen Anordnung wieder Radrennen fahren. Das Oberste Schweizer Kantonsgericht hat die zweijährige Dopingsperre außer Kraft gesetzt, die zuvor der Internationale Sportgerichtshof verhängt hatte.

Wie schnell der Cottbuser nach der einjährigen Pause an sein früheres Leistungsvermögen anknüpfen kann, müssen die ersten Rennen zeigen. Klar ist indes schon jetzt, dass Hondo und seine Rechtsanwälte für einen Präzedenzfall auf Rädern gesorgt haben. Denn zum ersten Mal hat ein ordentliches Gericht die Entscheidung eines Sport-Tribunals aufgehoben.
Bisher macht der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne keinerlei Kompromisse im Kampf gegen das Doping. Wer in A- und B-Probe zweifelsfrei positiv getestet wird, muss mit einer drastischen Strafe rechnen. Wie das verbotene Mittel in den Körper des Sportlers kam, spielte bislang keine Rolle. Zumal es in den meisten Fällen ohnehin schwer fällt, einen Entlastungsbeweis zu führen. Auch wenn das Hauptverfahren noch aussteht, deutet der Richterspruch zu Gunsten von Hondo an, dass es möglicherweise doch mehr gibt als nur Schwarz und Weiß. Denn zum ersten Mal überhaupt wurden die durch den Sportler vorgebrachten Zweifel am vorsätzlichen Missbrauch der verbotenen Substanzen berücksichtigt.
Alle Beteiligten sind nun aufgerufen, die richtigen Konsequenzen aus diesem Präzedenzfall zu ziehen. Klar ist, dass der Kampf gegen das Doping weiterhin mit aller Schärfe geführt werden muss. Aber der Fall Hondo zeigt, dass die derzeitigen Regularien längst nicht alle denkbaren Einzelfälle ausreichend berücksichtigen und damit zu unerträglichen Härten führen können.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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