Kostic für vier DFB-Pokalspiele gesperrt
Archivmeldung vom 06.03.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Filip Kostic im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt.
Kostic war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am Mittwoch, 4. März, von Schiedsrichter Felix Zwayer des Feldes verwiesen worden.
Innerhalb einer Frist von 24 Stunden kann Einspruch gegen das Urteil eingelegt werden.
Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG
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