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Kneißl: "Urteil gegen Vucicevic nicht akzeptabel"

Archivmeldung vom 03.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Hans-Hermann Menzel hat am Freitag in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main nach der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert Löwenprofi Nemanja Vucicevic wegen eines "Dopingvergehens" mit der Mindestsperre von sechs Monaten belegt.

Wie 1860-Geschäftsführer Roland Kneißl mitteilte, ist das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht akzeptabel. "Der Spieler war nachweislich nicht gedopt, und es besteht auch kein Nachweis darüber, dass die bei der Dopingprobe ermittelte Substanz eine verschleiernde Wirkung hatte. Mit diesem Urteil würde man Nemanja Vucicevic zum Dopingsünder stempeln, was automatisch eine Neuansetzung des Spiels in Burghausen oder sogar einen Punktabzug nach sich ziehen könnte. Wir haben jetzt 14 Tage Zeit, in Berufung zu gehen - diese Möglichkeit werden wir freilich nutzen. Und erst wenn das Urteil gegen Vucicevic rechtskräftig ist, kann auch über den Einspruch von Wacker Burghausen gegen die Spielwertung entschieden werden."

Bei einer von der Anti-Doping-Kommission des DFB angeordneten Dopingkontrolle im Anschluss an das Zweitbundesliga-Spiel zwischen Wacker Burghausen und 1860 München am 4. November 2005 (2:0 für die Löwen) war in der A-Probe des Münchner Spielers Nemanja Vucicevic die verbotene Substanz "Carboxy-Finasterid" nachgewiesen worden. Der Nachweis von Carboxy-Finasterid entspricht der Verabreichung der verbotenen Substanz Finasterid, einem maskierenden Wirkstoff.

Quelle: Pressemitteilung TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA

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