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DFB: Bundesgericht weist Berufung von Timoschtschuk zurück

Archivmeldung vom 01.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung des Bundesligaspielers Anatoli Timoschtschuk vom FC Bayern München gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes vom 18. November 2011 letztinstanzlich zurückgewiesen und damit die Sperre von insgesamt drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen bestätigt.

"Das Foul von Timoschtschuk ist nicht das Beispiel eines geringstmöglichen rohen Spiels. Das ergibt sich schon aus der Intensität, die aus der Schnelligkeit des Ablaufs und der erheblichen Aufprallgeschwindigkeit auf Grund des Aufeinanderzusprintens folgt", erklärte Goetz Eilers in seiner Urteilsbegründung.

Der Klub und Timoschtschuk hatten fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichtes eingelegt, das nach mündlicher Verhandlung die im Einzelrichterverfahren verhängte Sperre von drei Spielen wegen rohen Spiels bestätigt hatte und damit dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt war.

Timoschtschuk war in der dritten Minute der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 6. November 2011 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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