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DFB-Sportgericht verhängt 8.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Archivmeldung vom 30.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo: Deutscher Fußball-Bund
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Frankfurt wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch auf seiner Internetseite mit.

In der 87. Minute des Meisterschaftsspiels zwischen dem FC Ingolstadt 04 und Eintracht Frankfurt am 30. Oktober 2011 in Ingolstadt wurde der Ingolstädter Torwart aus dem Frankfurter Zuschauerblock mit einem Feuerzeug beworfen, das ihn nur knapp verfehlte. Zudem wurden im Gästeblock in der Nachspielzeit Bengalische Feuer gezündet. Unmittelbar vor Beginn der Ligapartie zwischen dem FC Erzgebirge Aue und Eintracht Frankfurt am 7. November 2011 in Aue wurde im Frankfurter Zuschauerblock ebenso ein Feuerwerkskörper gezündet, wie nach dem Torerfolg in der 40. Minute. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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