Bei neuen Fan-Krawallen droht EM-Aus für Russland
Archivmeldung vom 14.06.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSollte es bei der Fußball-Europameisterschaft erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen von russischen Fans kommen, droht dem Team aus Russland der Ausschluss vom Turnier. Die Disziplinarkommission der UEFA verhängte am Dienstag eine entsprechende "Bewährungsstrafe". Außerdem muss der russische Verband 150.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Beim EM-Spiel zwischen England und Russland in Marseille hatten 150 russische Hooligans den englischen Block gestürmt und auf Menschen eingeschlagen. Auch in der Stadt war es zu Straßenschlachten im Zuge des Fußballspiels gekommen, an denen auch Gewalttäter aus anderen Ländern beteiligt waren, unter anderem Briten, Österreicher und Franzosen. Bei den blutigen Ausschreitungen wurden 35 Menschen verletzt, vier davon schwer. In Lille hatten rund 50 deutsche Hooligans ein Bild der Verwüstung hinterlassen.
Sportminister: Berufung gegen Disqualifikation Russlands bei EM hat keinen Sinn
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet, dass die Bestrafung der UEFA für den Russischen Fußballbund (RFS) und die Nationalmannschaft Russlands nach den Ausschreitungen zwischen russischen und englischen Fußballfans in Marseille übertrieben sei. "Eine Berufung hat keinen Sinn", sagte Russlands Sportminister Vitali Mutko. Dabei betont er, dass das Team nichts damit zu tun hat.
In der Meldung bei "Sputnik" heißt es weiter: "Am Dienstag hat die UEFA dem Russischen Fußballbund (RFS) eine Geldstrafe von 150.000 Euro auferlegt und die russische Nationalmannschaft aufgrund der Ermittlungsergebnisse zu den Auseinandersetzungen während des Spiels gegen England und danach bei der EM 2016 auf Bewährung disqualifiziert.
Disqualifikation auf Bewährung bedeutet, dass die russische Nationalmannschaft von dem Turnier ausgeschlossen wird, wenn es neue Ausschreitungen geben sollte. Dabei bezieht sich das nur auf Vorfälle in Stadien. Der RFS hat das Recht, Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen.
„Diese Entscheidung ist vorauszusehen. Es gab eine Entscheidung des Exekutivkomitees, und nun wurde diese Entscheidung einfach bestätigt. Die Bestrafung ist übertrieben, aber wir können sie nicht beeinflussen. Die Geldstrafe ist enorm. Der RFS ist schließlich eine öffentliche Organisation. Eine Berufung hat keinen Sinn. Aber was hat die Mannschaft damit zu tun? Sie hat doch keine Schuld“, sagte Mutko."
Quelle: dts Nachrichtenagentur / Sputnik (Deutschland)