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Gutachter: Berliner Olympiagesetz verfassungswidrig

Archivmeldung vom 29.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das geplante Gesetz der Berliner Regierung zur Beteiligung der Bürger an der Entscheidung über eine Olympiabewerbung verstößt nach Ansicht von Juristen gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommen der Osnabrücker Rechtsprofessor Hermann Heußner und sein Ludwigsburger Kollege Professor Arne Pautsch. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

Die Berliner Regierung will die Bevölkerung am 13. September zu ihrer Meinung über die Bewerbung für die Olympischen Sommerspiele befragen. Das Gesetz dazu, das bereits den Senat passiert hat, soll an diesem Donnerstag zum ersten Mal vor dem Abgeordnetenhaus gelesen werden.

Heußner sagte der NOZ, das Gesetz sei "eine Prämie auf die Macht". Die Regierungsmehrheit in Berlin erhalte damit ein weiteres Machtmittel in die Hand. Die Möglichkeit, am Parlament vorbei an das Volk appellieren zu können, sei für Politiker eine ganz starke Versuchung. "Dies bedeutet eine massive Verschiebung der Machtstrukturen." Der Gesetzesentwurf sei ein "Plebiszit von oben".

In Bayern hatte ein ähnliches Gutachten der beiden Rechtsprofessoren bereits 2014 das geplante Gesetz zur Volksbefragung ausgebremst. Es wird derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof in München verhandelt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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