Anklage gegen Sturm: Selbstdoping und gefährliche Körperverletzung im Boxring
Archivmeldung vom 21.11.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer frühere Box-Weltmeister Felix Sturm ist von der Staatsanwaltschaft Köln angeklagt worden. „Die Anklagepunkte sind Selbstdoping, Teilnahme an einem Wettkampf unter Selbstdoping und gefährliche Körperverletzung“, bestätigt ein Sprecher des Landgerichts Köln dem Magazin SPORT BILD.
Hintergrund ist der positive Doping-Befund in Sturms bislang letztem Kampf am 20. Februar 2016 gegen den Russen Fjodor Tschudinow. Damals wurde er positiv auf das Anabolikum Hydroxy-Stanozolol getestet. Die Staatsanwaltschaft argumentiert in der Anklageschrift: Tschudinow habe am Kampf gegen Sturm unter der Voraussetzung teilgenommen, dass Chancengleichheit besteht. Wenn nun ein gedopter Boxer Schläge austeilt und dem Gegner im Rahmen des Duells Schaden zufügt, bestünde der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. „Die Anklage wurde Herrn Sturm zugestellt“, sagt der Landgerichts-Sprecher. „Nun hat er die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach entscheidet dann die Kammer, ob und mit welchen Anklagepunkten das Hauptverfahren eröffnet wird.“ Für Sturm wird es entscheidend sein, ob das Gericht den Punkt der gefährlichen Körperverletzung zulässt. „Dort liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis.
Beim Selbstdoping, das seit Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes im Dezember 2015 strafbar ist, reicht diese von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug“, erläutert der Gerichtssprecher. Frühestens im Laufe des Jahres 2019 wird mit einer Entscheidung des Gerichtes gerechnet. Sturms Manager Roland Bebak zu SPORT BILD: „Wir glauben weiterhin, dass dieses Verfahren eingestellt wird. Wir würden uns wünschen, dass dieses Kapitel endlich geschlossen werden kann.“
Quelle: SPORT BILD