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DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe gegen Borussia Dortmund

Archivmeldung vom 22.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe von 50.000 Euro gegen den Bundesligisten Borussia Dortmund verhängt. Zum einen war bei der Partie gegen den HSV am 9. Februar 2013 ein Hamburger Spieler aus dem Dortmunder Zuschauerbereich mit Gegenständen beworfen und teilweise auch getroffen worden.

Zum zweiten waren im Zuschauerblock des BVB am 9. März 2013 mehrere Bengalische Feuer abgebrannt worden. Wegen des Zündens von Rauchbomben und Bengalischen Feuern wurde auch Absteiger Fortuna Düsseldorf mit einer Geldstrafe von 35.000 Euro belegt. Zu derartigen Vorfällen kam es während drei Bundesliga-Partien im Januar und April dieses Jahres. Bei der Partie gegen Borussia Mönchengladbach am 26. Januar 2013 wurde zudem aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock ein Knallkörper geworfen, durch den ein Düsseldorfer Gästeordner leicht verletzt worden ist. Beide Vereine haben den Urteilen zugestimmt, wodurch diese rechtskräftig sind.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Sportgericht wegen Zuschauerverfehlungen hohe Geldstrafen gegen mehrere Vereine verhängt. Betroffen waren die Bundesliga-Mannschaften Borussia Mönchengladbach, Bayer Leverkusen, Werder Bremen und 1899 Hoffenheim sowie die Zweitligisten 1. FC Köln und SpVgg Greuther Fürth.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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