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DFB-Sportgericht verhängt Innenraum-Verbot für FCS-Trainer

Archivmeldung vom 19.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten 1. FC Saarbrücken, Winfried Klein, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraum-Verbot belegt.Dies berichtet der Deutsche Fußball-Bund auf seiner Internetseite.

So darf sich der Coach während des nächsten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Meisterschaftsspiels seiner Mannschaft nicht im Innenraum des Stadions aufhalten. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von 350 Euro zahlen. Klein hatte sich in der Nachspielzeit des Meisterschaftsspiels der 2. Frauen-Bundesliga zwischen dem 1. FC Saarbrücken und der TSG 1899 Hoffenheim am 9. Oktober in Hoffenheim unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team geäußert und verhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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